Praktische Sachkundeprüfung für Halter nach §9 HundeG LSA in Verbindung mit 7 HundeVO LSA
Halter von gefährlichen Hunden im Sinne von §3 Abs. 3 HundeG LSA bedürfen hierfür eine behördliche Erlaubnis.
Diese kann nur dann erteilt werden, wenn u. a. die nötige Sachkunde des Hundehalters nachgewiesen wurde. Nach diesen Vorschriften haben sowohl eine theoretische sowie auch eine praktische Prüfung stattzufinden, wobei die Zulassung zum praktischen Teil nur erfolgen kann, wenn der theoretische Teil bestanden wurde. Die theoretische Prüfung wird regelmäßig in Form eines schriftlichen Verfahrens am Standort Magdeburg oder in Ausnahmefällen in Halle (Saale) durchgeführt.
Die praktische Prüfung wird von sachverständigen Personen, die einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Land Sachsen-Anhalt geschlossen haben, nach Vorgaben des HundeG LSA und der HundeVO LSA eigenständig organisiert und durchgeführt.
Ab sofort gehört Frau Antonia Markov, Inhaberin und Geschäftsführerin der Hundeschule A.Markov, zu den sachverständigen Personen und ist somit zur Durchführung von praktischen Hundesachkundeprüfungen gemäß §9 HundeG LSA in Verbindung mit 7 HundeVO LSA berechtigt.
Ablauf und Prüfungssituation
Durch die Sachkundeprüfung soll festgestellt werden, ob die zu prüfende Person über Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, einen gefährlichen Hund so zu halten, dass von diesem keine Gefahr ausgeht. Die Dauer der Prüfung sollte eine halbe Stunde nicht überschreiten. Folgende Situationen sind Bestandteil der Prüfung: Grundgehorsam und Leinenführigkeit mit und ohne Ablenkung, Vermeidung und Bewältigung bedrohlicher und gefährlicher Situationen bei Menschen- und Hundebegegnungen und eine Verkehrssicherheitsprüfung.
Die Prüfungen werden auf folgenden Prüfungsplätzen durchgeführt:
● Tierarztpraxis Fauna, Alpinestraße 5, 06237 Leuna
● Tierschutzverein & Kleintierpension Blösien, Zum Geiseltalsee 91B, 06217 Merseburg
Die Prüfungskandidaten haben zur Durchführung der Prüfung einen geeigneten Hund zu stellen, für den eine Haftpflichtversicherung in ausreichender Höhe vorliegen muss. Vorfallshunde sind nur dann als Prüfungshunde geeignet, wenn sie das 2. Lebensjahr vollendet und erfolgreich einen Wesenstest absolviert haben. Der Prüfungshund muss nicht zwingend der Vorfallshund sein, der zu dem Erlaubnisverfahren Anlass gegeben hat.
Der praktische Teil der Prüfung ist bestanden, wenn 75% der Prüfungssituation erfolgreich absolviert wurden. Dies ist dann nicht der Fall, wenn eine der Prüfungssituationen gar nicht gezeigt oder der Hundehalter bei evtl. auftretenden ängstlichen bzw. aggressiven Verhalten des Hundes die Kontrolle über diesen verliert. Insgesamt darf keinesfalls der Eindruck entstehen, dass der Hundeführer nicht in der Lage ist, seinen Hund auch in außergewöhnlichen Situationen unter Kontrolle zu halten
Hundeschule A. Markov
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